Der Verein
Der EFC Frankfurter Jungs wurde am 01.10.2005 ins Leben gerufen und ist ein Spiegelbild seiner Mitglieder. Wir sind Aktuell eine starke Truppe von 77 Mitgliedern. Der Vorstand hat seit Mai 2019 seine Gültigkeit.
Wer sich uns anschließen möchte findet hier die Beitrittserklärung (PDF hier runterladen) und kann sich im folgenden unsere Satzung durchlesen.
Satzung des Eintracht Fan-Club Frankfurter Jungs
§ 1. Der EFC-Frankfurter Jungs wurde am 01.10.2005 gegründet und am 01.12.2005 offiziell eingetragen. Der Beitritt in den Fan-Club ist freiwillig
§ 2. Der EFC Frankfurter Jungs ist eine Gemeinschaft von Fußballfans des Fußballvereins Eintracht Frankfurt.
Religiöse, politische und rassistische Vorurteile sowie Gewalt sind im Fanclub nicht geduldet.
Jeglicher Überschuss wird ausschließlich zum Wohl der Mitglieder verwendet.
§ 3. Bei Eintritt in den Fanclub muss die Volljährigkeit gegeben sein oder eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Mit dem Beitritt in den Fanclub stimmt jedes Mitglied der Satzung zu.
Bei Unfällen im Rahmen einer gemeinsamen Aktivität haftet jedes Mitglied für sich.
Die Beitrittserklärung muss dem Vorstand vorgelegt werden. Sie beinhaltet eine Probezeit von 6 Monaten ab Eintrittsdatum. In dieser Zeit wird das Verhalten des Mitgliedes bei Aktivitäten vom Fanclub und bei Heim- und Auswärtsspielen beurteilt.
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft jederzeit einseitig kündigen.
Pflichten der Mitglieder bestehen unter anderem darin bei allen gemeinsamen Veranstaltungen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
Die Dauerkarten bleiben Eigentum des Fanclubs und werden nach Austritt nicht überschrieben.
Der Austritt aus dem Fanclub muss schriftlich erfolgen und beinhaltet die Abgabe aller Fanclub relevanten Sachen (Klamotten, Mitgliedsausweis und sonstiges Fanclub bezogener Gegenstände)
§ 4. Bei Austritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen. Bis zur Abmeldung müssen alle Beiträge bezahlt sein.
Mitglieder, die durch Ihr Verhalten dem Fanclub schädigen, können nach einmaliger Abmahnung ausgeschlossen werden.
§ 5. Der Vorstand vom Fanclub setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender Jens Fischer.
2. Vorsitzender Markus Seipel
Kassenwart Johannes Tröller
Schriftwart Lisa Hoffmann
Die Wahl des Vorstandes gilt für 2 Jahre ab 01.06 und wird nach einfacher Mehrheit bestimmt.
§ 6. Der Jahresbeitrag beträgt 40,-Euro und ist bis zu jedem 01.06. eines Jahres zu bezahlen. Mitglieder können nach Säumnis von 6 Monaten nach Fälligkeit, ohne weiteren Grund aus dem Fanclub ausgeschlossen werden. Der Fanclub verfolgt zu keiner Zeit eine Gewinnerzielungsabsicht.
Bei Eintritt in der Saison ist der Beitrag sofort für die restlichen Monate fällig.
Der Beitrag muss auf das Fanclubkonto überwiesen werden.
§ 7. Jede Entscheidung die der Vorstand mehrheitlich trifft ist von den Mitgliedern zu akzeptieren. Die Stimme des 1 Vorsitzenden zählt doppelt.
§ 8. Mitgliederversammlungen müssen zweimal im Jahr durchgeführt werden. Es müssen für Beschlüsse 25% der Mitglieder anwesend sein.
§ 9. Stimmberechtigt ist jedes Volljährige Mitglied. Beschlussfähig und Wahlfähig ist die Versammlung, wenn mindestens 25% der Mitglieder anwesend sind. Die Dauer aller Ämter im Vorstand beträgt 2 Jahre ab dem 1.Juni.
§ 10. Sollte sich der Fanclub auflösen, gehen alle noch vorhanden finanziellen Mittel in gleichen Teilen zu den Mitgliedern über.
§ 11. Die Satzung tritt nach jeder Neuwahl des Vorstandes neu in Kraft und wird per E-Mail an jedes Mitglied verschickt. Die Satzung tritt ohne Unterschrift der Mitglieder in Kraft, da durch die Mitgliedschaft schon eine Einverständniserklärung vorliegt.
EFC Frankfurter Jungs
Frankfurt im Juni 2017